Lieferschein / Frachtbriefe

Ein Lieferschein, oftmals auch als Warenbegleitschein bezeichnet, stellt ein unverzichtbares Dokument dar, das die zeitliche Differenz zwischen dem Versand und der Bezahlung der Waren überbrückt. 

Er dient der lückenlosen Dokumentation der Lieferung an den Kunden oder die Kundin. Darüber hinaus ist es ratsam, auch im Fall des Wareneingangs den Lieferschein aufzubewahren.

Ein Frachtbrief ist ein essentielles Dokument zur Begleitung von Waren, das eine bedeutende Funktion im Rahmen des Gütertransports sowie der entsprechenden Frachtverträge einnimmt. Die Regelungen zum Frachtbrief sind in den §§ 407 ff. des Handelsgesetzbuches (HGB) festgelegt.

Der CMR-Frachtbrief ist ein international anerkanntes Dokument, das die Beförderung von Gütern im Straßenverkehr sowie über nationale Grenzen hinweg formal regelt.

Lieferschein / Delivery note / Packinglist

Der Lieferschein, abgekürzt LS und im Englischen als delivery note bekannt, stellt eine detaillierte Aufstellung der Waren dar, die für den Versand vorbereitet wurden. 

In ähnlicher Weise wie die Packliste fungiert der Lieferschein als Warenbegleitpapier, das die Lieferung bis zum Empfänger begleitet.

Obwohl keine gesetzliche Verpflichtung zur Ausstellung eines Lieferscheins besteht, bietet dieser erhebliche Vorteile bei der Abwicklung der Warenannahme sowie der Wareneingangskontrolle. 

Häufig wird der Lieferschein in elektronischer Form als Avis im Voraus an den Warenempfänger übermittelt. 

Es gibt keine verbindlichen Mindestangaben, die auf einem Lieferschein aufgeführt werden müssen; theoretisch genügt eine einfache Auflistung der gelieferten Artikel nebst deren Mengenangaben. 

In der Praxis enthalten Lieferscheine jedoch in der Regel folgende Informationen: 

  • Absenderadresse 
  • Lieferadresse 
  • Versandweg/Transporteur 
  • Rechnungsnummer 
  • Lieferscheinnummer 
  • Bestellnummern
  • Eigene Artikelnummer 
  • Artikelbezeichnung

 

Nationaler Frachtbrief

Bis zum Jahr 1998 war es im deutschen Transportwesen gesetzlich erforderlich, einen Frachtbrief mitzuführen. 

Mit Inkrafttreten des Transportrechtsreformgesetzes wurde diese Verpflichtung obsolet.

 Heute ist die Mitführung eines Frachtbriefs nicht mehr zwingend, sondern optional. 

Alternativ können die sogenannten Borderos bei Sammelgütern sowie Lieferscheine und Ladelisten als Warenbegleitpapiere dienen.

Der Frachtführer (Transporteur) hat jedoch das Recht, vom Absender der Waren die Ausstellung eines Frachtbriefs zu fordern. 

Die rechtliche Grundlage hierfür bildet § 408 des Handelsgesetzbuches (HGB), der zudem die erforderlichen Angaben im Frachtbrief festlegt. 

Insbesondere zählen folgende Informationen dazu: 

  • Name und Anschrift des Empfängers
  • Name und Anschrift des Versenders
  • Die Übernahme- und Ablieferstellen inklusive der zugehörigen Datumsangaben
  • Die Bezeichnung des Transportgutes
  • Die Angaben zu Maßen, Gewichten und Verpackungen sowie auch besondere Gütereigenschaften, wie beispielsweise Gefahrgut
  • Die Angaben zur Fracht, die sonstigen Kosten und die Zahlungsweise
  • Die Vorgaben über die Art der Beförderung
  • Ort, Datum und Unterschrift

Diese Aufzählung ist jedoch nicht abschließend, da Frachtführer und Absender auch zusätzliche Inhalte für den Frachtbrief vereinbaren können. 

Bei der Ausstellung eines Frachtbriefs ist es erforderlich, diesen stets in drei Exemplaren zu erstellen. 

Das Original fungiert als Warenbegleitdokument, ein Exemplar verbleibt beim Absender und das dritte Exemplar wird vom Frachtführer aufbewahrt. 

Nur durch die Zusammenführung aller drei Exemplare entsteht der vollständige Frachtbrief, wobei diese sämtlich vom Absender zu unterzeichnen sind.

CMR Frachtbrief

Der CMR-Frachtbrief, auch bekannt als CMR-Schein, stellt ein internationales Begleitdokument dar, das den Nachweis eines abgeschlossenen Frachtvertrags zwischen Exporteur, Absender und Frachtführer erbringt. 

Dieses Dokument ist in der Logistik für den grenzüberschreitenden Transport von Waren im Luftverkehr, Schienenverkehr, Seeverkehr und Straßenverkehr von entscheidender Bedeutung. Er gilt ausschließlich für beladene Fahrzeuge, insbesondere Lastkraftwagen. 

Einzelne Container oder austauschbare Ladungsträger sind nicht inbegriffen. 

Die Abkürzung CMR stammt aus dem Französischen und steht für "Convention relative au contrat de transport international de marchandises par route". 

In deutscher Sprache wird dies als "Übereinkommen über den Beförderungsvertrag im internationalen Straßengüterverkehr" bezeichnet.

 In diesem durch zahlreiche Länder ratifizierten Abkommen sind die Rechte und Pflichten der jeweiligen Vertragsparteien gesetzlich verankert. Die rechtliche Behandlung von CMR-Frachtbriefen in Deutschland ist im Handelsgesetzbuch (HGB) geregelt. 

Es sind bestimmte Pflichtangaben erforderlich, die insbesondere die Frachtbezeichnung, den Bestimmungsort sowie Informationen zur Frachtrate umfassen. Es gibt jedoch spezielle Szenarien, in denen die CMR-Regelungen nicht ausreichen, sodass ergänzende nationale Rechtsvorschriften zur Anwendung kommen. Im Straßenverkehr gilt das CMR-Abkommen, wenn der Transport über internationale Grenzen hinweg erfolgt, was auch die Haftungsbegrenzungen betrifft. 

Während der gesamten Transportzeit haften Frachtführer für Schäden oder Verluste an den transportierten Gütern. Bei Relevanz nationaler Vorschriften bilden das HGB und entsprechende Versicherungen die rechtliche Grundlage in Deutschland. 

Die erforderlichen Angaben auf dem CMR-Frachtbrief umfassen:

  • Name und Anschrift des Absenders 
  • Name und Anschrift des Empfängers 
  • Art und Menge der Güter 
  • Anzahl und Art der Packstücke 
  • Kennzeichnung der Güter (gegebenenfalls auch Gefahrgutkennzeichnung)
  • Bruttogewicht der Güter 
  • Fracht- und Transportkosten 
  • Datum und Ort der Güterübergabe 
  • Geplantes Lieferdatum und -ort 
  • Name und Anschrift des Frachtführers 
  • Kennzeichen des Transportfahrzeugs 
  • Unterschrift des Absenders oder seines Beauftragten 
  • Zusätzliche Anmerkungen und Anweisungen
  • Statistiknummer/HS-Code 

Der CMR-Frachtbrief ist für alle grenzüberschreitenden Straßentransporte zwingend erforderlich und muss vollständig und korrekt ausgefüllt mitgeführt werden. 

Die CMR-Regelungen finden jedoch ausschließlich Anwendung, wenn Waren international transportiert werden und eine Ländergrenze überschritten wird. 

Der CMR-Frachtbrief wird auf Grundlage eines CMR-Vertrags erstellt, der zwischen Absender, Empfänger und Frachtführer geschlossen wird. 

Die Gültigkeit des Vertrags setzt voraus, dass mindestens eine der beteiligten Parteien aus einem Staat stammt, der dem CMR-Abkommen beigetreten ist. 

Zu den Mitgliedsstaaten zählen neben den Ländern der Europäischen Union auch die Türkei, Russland, Großbritannien, die Schweiz, Norwegen, Island und Albanien sowie weitere Länder wie Marokko, Tunesien, Syrien und Pakistan. 

Der CMR-Frachtbrief ist dreifach in Originalausführung vom Absender zu unterzeichnen. 

Der Absender kann auch verlangen, dass der Frachtführer ein weiteres Exemplar unterzeichnet, ist jedoch nicht dazu verpflichtet. Der erste Auszug verbleibt beim Absender, der zweite geht an den Frachtführer, und der dritte wird umgehend dem Frachtgut beigefügt. 

Der CMR-Frachtbrief muss vor dem Versand vollständig ausgefüllt und unterzeichnet sein.

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