Ausfuhrbegleitdokument (global) 

Eine Ausfuhranmeldung wird zwingend erforderlich, sobald der Warenwert 1.000 Euro oder das Gewicht von 1.000 kg überschreitet. Für die Ware keine besonderen Genehmigungen erforderlich sind.

In diesem Zusammenhang ist es von entscheidender Bedeutung, dass Ihr Unternehmen die Ausfuhranmeldung online durchführt. 

Hierfür ist der Erwerb einer EORI-Nummer (Economic Operators' Registration and Identification number) notwendig, die kostenfrei beantragt werden kann.

In der Regel ist die Inanspruchnahme eines kostenpflichtigen Dienstes nicht erforderlich. Sollten Sie dennoch Unterstützung benötigen, stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.

Hier finden Sie den Link zur Beantragung bei Zoll Online:

 https://www.formulare-bfinv.de/ffw/form/display.do?%24context=79EADC9E158FA8CE1A6E

Wir bieten Ihnen umfassende Unterstützung bei der Erstellung des Ausfuhrbegleitdokumentes (ABD). 

Unabhängig davon, ob es sich um Sendungen in die USA oder nach Japan handelt, sind wir Ihr kompetenter Partner in diesem Prozess. 

Um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten, benötigen wir von Ihnen: 

- Eine gültige Zollvollmacht, die Sie hier finden: 

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- Ihre EORI-Nummer 

- Unser ausgefülltes Auftragsformular oder alternativ Ihre Zollrechnung sowie gegebenenfalls eine Packliste, die Sie hier abrufen können: 

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Wie verläuft der weitere Prozess? 

Wir werden mit Ihnen einen Zeitrahmen abstimmen, in dem die Zollbehörden die Ware bei Ihnen prüfen können. 

Üblicherweise erfolgt dies am folgenden Werktag zwischen 8 und 10 Uhr, oder zu einem von Ihnen gewünschten Zeitpunkt. 

Innerhalb dieses Zeitraums haben die Zollbeamten das Recht, die Waren zu inspizieren. 

Nach Ablauf dieser Frist wird das Ausfuhrbegleitdokument online bereitgestellt.

 Wir leiten dieses Dokument umgehend an Sie weiter und stehen Ihnen gegebenenfalls auch bei weiteren Schritten zur Seite, wie der Erstellung eines EUR.1, eines Ursprungszeugnisses, eines ATR oder des Frachtbriefs. 

Nach dem Versand der Ware erhalten Sie von uns einen Ausfuhrvermerk für Ihre Unterlagen, sobald dieser von der Zollbehörde bereitgestellt wird.

 

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