Ursprungzeugnis

Ein Ursprungszeugnis kann von einem Kunden für den Import von Waren angefordert werden. 

Dieses Dokument stellt eine öffentliche Urkunde dar, die den Ursprung einer Ware offiziell bestätigt. 

Es wird auf Antrag erstellt und dient der formellen Bestätigung der Herkunft von Gütern im internationalen Handel. 

Die Ausstellung des Ursprungszeugnisses erfolgt in der Regel durch die Industrie- und Handelskammern (IHK). 

Das Ursprungszeugnis kann analog zum Carnet ATA direkt online über die IHK beantragt werden. 

Nach einer sorgfältigen Überprüfung durch die IHK kann das Ursprungszeugnis beglaubigt ausgedruckt werden. 

Hierfür ist eine Registrierung im e-UZ-System der IHK erforderlich. Wenn Sie wünschen, dass wir die Beantragung des Carnet ATA für Sie übernehmen, ist es notwendig, dass Sie unsere Unterschrift bei der IHK einreichen, um uns die Vollmacht zur Beantragung zu erteilen.

Hier können Sie die Beantragung  für das e-UZ-System starten:


https://mittlerer-niederrhein.ihk.de/de/international/aussenhandelsdokumente/ursprungszeugnisse-online-beantragen.html

 

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